Beratung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß §95 Abs. 1a AußStrG

Im besten Fall gibt es bei einer Scheidung bereits ein Einvernehmen über die Regelungen in Bezug auf die gemeinsamen Kinder – sprich Obsorge, Unterhalt und Kontaktrecht.

Trotz allem Einvernehmen bedeutet eine Scheidung der Eltern jedoch für viele Kinder einen schmerzlichen Einschnitt in ihrer Lebenssituation. Sie erfahren Gefühle der Ohnmacht, Wut, Trauer sowie Schuldgefühle können das Kind begleiten

Damit sich Eltern auch mit der Situation der Kinder bewusst auseinander setzen und wissen was das Kind im Zuge der Scheidung benötigt, wurde nun vor jeder einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Elternberatung eingeführt.

In einem einmaligen Termin bekommen Sie Informationen über die Sorgen, Ängste und Konflikte von Scheidungskindern und erfahren wie sie ihr Kind am besten durch diese sensible Trennungsphase begleiten können.

Kosten: 

  • € 70,- pro Stunde und Person bei einer Einzelberatung
  • € 45,- pro Stunde und Person bei einer Paarberatung

Die Beratung wird auch auf kroatisch, bosnisch und serbisch angeboten!

Die Teilnahmebestätigung wird am Ende der Beratung ausgestellt und dient als Nachweis für die Absolvierung der gesetzlich vorgesehenen Beratung zur Vorlage bei Gericht.