Kinderbeistand

 

Wenn sich Eltern trennen, kommt es häufig zu konfliktreichen Auseinandersetzungen rund um die Themen Obsorge und Kontaktrecht. Unter diesen Konfliktsituationen leiden vor allem die Kinder massiv.  Wenn RichterInnen in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren, das Gefühl haben, dass das Kind stark belastet ist und Unterstützung braucht, kann es einen Kinderbeistand bestellen.

Der Kinderbeistand hat die Aufgabe, das Kind über das laufende Verfahren zu informieren und ihm für diese schwierige Zeit, als Vertrauensperson zur Seite zu stehen. Er ist Ansprechperson für das Kind, kann es zu Gerichten und Behörden begleiten und soll ihm das belastende Gefühl, es wäre Schuld an den Konflikten der Eltern, nehmen. Der Kinderbeistand fungiert als Sprachrohr des Kindes und orientiert sich dabei stets an den Wünschen und Vorstellungen des Kindes

Ein Kinderbeistand kann ab dem 5. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (in Ausnahmefällen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) zur Seite gestellt werden.

Als Kinderbeistand kommen nur fachlich, vom Justizministerium, geschulte Personen in Frage. Die Bestellung des Kinderbeistandes ist die ersten sechs Monate gebührenfrei und erfolgt über das zuständige Gericht. Danach tragen die Eltern die Kosten. Für einkommensschwache Familien gibt es die Möglichkeit der Verfahrenshilfe.