Erinnerungskontakte

Erinnerungskontakte…

  • sind strukturierte, informelle Begegnungen zwischen einem urteilsfähigem Kind und dessen getrennt lebenden Elternteil
  • sind Interaktion- und beziehungsbefreit
  • dauern unter der bilateralen Moderation einer in der Durchführung von EriK ausgewiesenen Fachperson ca. 60 Minuten
  • werden vorrangig in Einzelgesprächen mit dem Kind und dem Elternteil vorbereitet
  • finden zwei bis vier Mal pro Jahr statt

Erinnerungskontakte werden vom Gericht angeordnet, wenn…

  • das Kind den gesetzesmässigen Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil hartnäckig verweigert
  • Sachverständige den Kontakt als zumutbar erachten
  • sämtliche Maßnahmen zur Reparatur und Wiederherstellung der Eltern-Kind-Beziehung ausgeschöpft sind