Erinnerungskontakte…
- sind strukturierte, informelle Begegnungen zwischen einem urteilsfähigem Kind und dessen getrennt lebenden Elternteil
- sind Interaktion- und beziehungsbefreit
- dauern unter der bilateralen Moderation einer in der Durchführung von EriK ausgewiesenen Fachperson ca. 60 Minuten
- werden vorrangig in Einzelgesprächen mit dem Kind und dem Elternteil vorbereitet
- finden zwei bis vier Mal pro Jahr statt
Erinnerungskontakte werden vom Gericht angeordnet, wenn…
- das Kind den gesetzesmässigen Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil hartnäckig verweigert
- Sachverständige den Kontakt als zumutbar erachten
- sämtliche Maßnahmen zur Reparatur und Wiederherstellung der Eltern-Kind-Beziehung ausgeschöpft sind